April 2022

FAQ-Liste Corona

Die Träger der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit – G5, das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die beiden Landesjugendämter Westfalen-Lippe und Rheinland sind im ständigen Austausch über den Umgang und die vielfältigen Anforderungen bei der Corona-Pandemie.

Daraus ist eine ausführliche FAQ-Liste entstanden, die ständig aktualisiert wird.


Nach fast zweijähriger Versorgung mit 61 aktualisierten FAQ-Listen zur „Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung“ werden wir vorerst keine FAQ-Fortschreibungen mehr herausgeben. In der Coronaschuztzverordnung des Landes NRW – gültig vom 03.04 – 30.04.2022 – sind keine Einschränkungen für die Angebote der Jugendförderung mehr benannt. Dies bezieht sich sowohl auf die Masken-Pflicht als auch auf eine Test-Pflicht oder sonstiger Zugangsbeschränkungen.



Die 61. Fortschreibung der FAQ-Liste finden Sie hier.

Coronaschutzverordnung

  • Eine aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung kann u.a. hier heruntergeladen werden.
  • Erläuternder Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW.











Foto Header: Frank Vinken