Januar 2026
Jetzt bewerben! nachtfrequenz26
Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, sich am 26./27. September 2026 an der „nachtfrequenz26 – Nacht der Jugendkultur“ zu beteiligen.
Dank der Unterstützung durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen führt die LKJ dieses landesweite Großprojekt 2026 erneut durch.
Auch Kommunen, die bislang nicht teilgenommen haben, sind eingeladen, Konzepte für künstlerisch-kulturelle Projekte einzureichen, die ggf. auch in Kooperation mit anderen Städten oder Gemeinden durchgeführt werden können.
Gesucht werden Kunst- und Kulturaktionen aus den Sparten Theater, Malerei, Literatur, Tanz, Film, Fotografie, Medienkunst, Musik, Design, Akrobatik – fast alles ist möglich. Kunst und Kultur zum Erleben, Mitgestalten und Ausprobieren.
Gefördert werden Projekte, die den kulturellen Interessen von Jugendlichen entsprechen und an deren Entwicklung, Planung und Durchführung Jugendliche partizipieren. In der nachtfrequenz werden Kinder und Jugendliche künstlerisch und kulturell aktiv. Programme, die die Vielfalt unserer Gesellschaft berücksichtigen, sind besonders willkommen. Die Angebote sollen an niedrigschwellig zugänglichen, jugendgerechten, gerne auch außergewöhnlichen Veranstaltungsorten stattfinden.
Die nachtfrequenz richtet sich an Jugendliche ab 14 Jahren.
Für das Programm in den beteiligten Städten steht ein Projektfonds zur Verfügung. Die Gelder müssen bei der LKJ beantragt und abgerechnet werden. Ein Eigenanteil sollte eingerechnet werden.
Antragsberechtigt sind die beteiligten Kommunen, im Ausnahmefall auch Einrichtungen, Initiativen etc. Die Kommunen sammeln die Anträge ihrer Einrichtungen, nehmen ggfs. eine Vorauswahl vor und leiten sie an die LKJ weiter. Die Programme finden in den beantragenden Kommunen und Gemeinden statt.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der beteiligten Städte und der Qualität der Anträge – sie kann aber maximal 5.000 € pro Kommune betragen.
Bei einer Beteiligung ohne Fördermittel muss auch ein Antrag gestellt werden. Sie profitieren dann von der landesweiten Öffentlichkeitsarbeit.
Abgabefrist für die Anträge ist der 30. April 2026.
Die Anträge bitte ausschließlich per Post an:
LKJ NRW e.V.
Wittener Str. 3
44149 Dortmund
Antragsunterlagen:
ndj26_Gesamtantragsteller*in
ndj26_Gesamtkosten- und Finanzierungsplan
ndj26_Einzelprojekt
ndj26_Merkblatt
Beispiel
Sollten Sie bei der nachtfrequenz26 mit dabei sein wollen, aber keine Fördermittel beantragen, füllen Sie bitte folgende Formulare aus:
Ndj26_Gesamtantragsteller*in
ndj26_Antrag ohne Fördermittel
