Januar 2024

nachtfrequenz24: Bewerbungsstart für Fördergelder

Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, sich am 28. / 29. September 2024 an der „nachtfrequenz24 – Nacht der Jugendkultur“ zu beteiligen.

Nach den großen Erfolgen in den vergangenen Jahren ist es dank der Unterstützung durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen möglich, dieses landesweite Großprojekt erneut durchzuführen.

Dabei sind auch Kommunen, die bislang nicht teilgenommen haben, aufgerufen, qualifizierte Konzepte für künstlerisch-kulturelle Projekte einzureichen, die ggf. auch in Kooperation mit anderen Städten oder Gemeinden durchgeführt werden können.

Gesucht werden Kunst- und Kulturaktionen aus den Sparten: Theater, Malerei, Literatur, Tanz, Film, Fotografie, Medienkunst, Musik, Design, Akrobatik – fast alles ist möglich. Kunst und Kultur zum Erleben, Mitmachen und Ausprobieren.

Gefördert werden Projekte, die den kulturellen Interessen von Jugendlichen entsprechen und an deren Entwicklung, Planung und Durchführung Jugendliche partizipieren. In der nachtfrequenz werden Kinder und Jugendliche künstlerisch und kulturell aktiv. Impulse und Programmbeiträge, die die Vielfalt unserer Gesellschaft berücksichtigen und positiv wahrnehmbar machen, sind besonders willkommen. Die Angebote sollen an niedrigschwellig zugänglichen, jugendgerechten, gerne auch außergewöhnlichen Veranstaltungsorten stattfinden.
Die Programme richten sich an Jugendliche ab 14 Jahren.

Für das Programm in den beteiligten Städten steht ein Projektfonds zur Verfügung. Die Gelder müssen bei der LKJ beantragt und abgerechnet werden. Dabei muss ein Eigenanteil von circa 20 % erbracht werden.
Antragsberechtigt sind ausschließlich die beteiligten Kommunen, im Ausnahmefall aber auch Einrichtungen, Initiativen etc. Die Kommunen sammeln die Anträge ihrer Einrichtungen, nehmen ggfs. eine Vorauswahl vor und leiten sie an die LKJ weiter. Die Programme finden in den beantragenden Kommunen und Gemeinden statt.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der beteiligten Städte und der Qualität der Anträge – sie kann aber maximal 5.000 € pro Kommune betragen.


Abgabefrist für die Anträge ist der 26. April 2024


Die Anträge bitte ausschließlich per Post an:
LKJ NRW e.V.
Wittener Str. 3
44149 Dortmund

Anträge, die per Mail geschickt werden, können nicht berücksichtigt werden.

Über die Auswahl der Projekte entscheidet eine Jury.


Alle Antragsunterlagen finden Sie hier:
ndj24 Antrag nachtfrequenz23
ndj24 Antrag Anlage Kosten und Finanzierungsplan
ndj24 Antrag Anlage ausführliche Projektbeschreibung
ndj24 Antrag Anlage Merkblatt








Foto Header: Lisa Domin