Durch Kunst Kinderrechte vermitteln

Kinder haben Rechte! Die einstimmig verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989 beschreibt die unterschiedlichen Rechte für Kinder. Aber nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern.

Mit der Kampagne „#Unser Recht!“ hat die LKJ die Kinderrechte in den Fokus gerückt. Ziel war, die Kinderrecht in der Öffentlichkeit, bei Eltern, Fachkräften und vor allem den Kindern und Jugendlichen selbst noch bekannter zu machen.

Kulturelle Jugendarbeit kann komplexe Sachverhalte für Kinder und Jugendliche verständlich machen. Durch Kunst und Kultur können Kinder erfahren, welche Rechte sie haben und was sich hinter scheinbar komplizierten Paragraphen verbirgt. Mit Musik, Theater, Malerei, Tanz, Literatur, Zirkus und Medien haben Kinder in der Kampagne „#Unser Recht!“ erlebt, was ein verzwickter Gesetzestext für sie bedeutet und wie sie ihre Rechte einfordern können.

Kinder und Jugendliche haben gemäß Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Teilhabe am kulturellen und künstlerischen Leben. Die Bildungsprojekte der LKJ setzen dies unmittelbar um. Im Rahmen der künstlerischen Arbeit liegt der Fokus auf der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Das Projekt „#Unser Recht!“ wollte das Bewusstsein für die Rechte der Kinder in der Öffentlichkeit stärken. Denn häufig sind die Rechte, z.B. auf Privatsphäre, Selbstbestimmung, Freizeit, Spiel und Erholung oder Schutz und Würde wenig bekannt.

Diese Rechte wurden mit eindrucksvollen Fotos der Workshops in einer NRW-weiten Plakatkampagne an zentralen Orten präsentiert.

Download:
Flyer UN-Kinderrechtskonvention #Unser Recht!“<<
Dokumentation #UnserRecht!


Plakate, Flyer, Aufkleber und Postkarten können in der Geschäftsstelle der LKJ angefordert werden.