März 2020

nachtfrequenz20 – Geänderte Antragstellung

Die Ereignisse um die Corona-Krise überschlagen sich und wie alle sind auch wir in Überlegungen wie wir trotzdem für den Herbst geplante Projekte umsetzen können – und das betrifft auch die „Nacht der Jugendkultur“.

Die Deadline für die Anträge der Kommunen bis zum 6. April vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation kann natürlich nicht eingehalten werden.

Um Sie und uns zu entlasten, aber dennoch die nachtfrequenz planen und umsetzen zu können, wollen wir das Verfahren stark vereinfachen, daher bitten wir um folgende Rückmeldung:

  • Wollen Sie an der nachtfrequenz20 teilnehmen?
  • Wie hoch sind geplante Gesamtkosten für das Projekt und wie hoch der benötigte Anteil aus Mitteln der LKJ?

Eine detailliere Aufstellung der Kosten sowie detaillierte Angaben zur inhaltlichen Umsetzung des Projekts/der Projekte sind nicht notwendig – trotzdem benötigen wir Informationen zu Inhalten und Finanzen. Für eine einfachere Bearbeitung auch für uns, bitten wir Sie daher, das unten stehende Dokument so weit wie möglich auszufüllen.

Wir haben auch bereits vermehrt die Rückmeldung erhalten, dass eine Abstimmung mit Projektpartnern aufgrund der unterschiedlichen Erreichbarkeiten sehr schwierig ist, so dass auch hier eine grobe Überschlagsplanung ausreichend ist, ggf. helfen hier auch Erfahrungswerte aus den Vorjahren. Kommunen, die zum ersten Mal mitmachen möchten, können sich gerne bei uns melden, wir beraten sie gern.

Für alle die bereits einen Antrag geschickt haben, ist es nicht notwendig den Antrag nochmals zu schicken, wir werden die bereits eingereichten Unterlagen berücksichtigen.

Trotz allem wäre es hilfreich, wenn wir diese Informationen bis zum 30. April 2020 erhalten könnten. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, diesen Zeitpunkt einzuhalten, bitten wir auch hier um eine kurze Rückmeldung per Email, wir werden versuchen, auch hierfür eine Lösung zu finden.

Foto Header: Betty Schiel